Hochschulpraktikant/in
vor 2 Wochen
Bern | 80-100%
Diesen Beitrag können Sie leisten
- Koordination der Zielvereinbarungen mit den kantonalen IV-Stellen: Erstellen der Jahresplanung, Koordination interner und externer Inputs, Versand von Einladungen und Erstellung von diversen Unterlagen inkl. Nachbearbeitung
- Kommunikation: Erstellen eines Newsletters an die IV-Stellen in deutscher und französischer Sprache
- Mitarbeit bei der Prüfung der Umsetzung der Modernisierung der Aufsicht in der 1. Säule
- Mitarbeit im Prozessmanagement des Geschäftsfeldes IV: Prozesse überarbeiten und weiterentwickeln
Das macht Sie einzigartig
- Hochschulabschluss in Politik-, Sozialwissenschaften, Public Management oder Recht
- Kenntnisse der schweizerischen Sozialversicherungen
- Interesse an komplexen Arbeitsabläufen, sorgfältige und exakte Arbeitsweise
- Versiert im Umgang mit Zahlen, gute IT-Anwenderkenntnisse
- Gute schriftliche und mündliche Ausdrucksweise, gute Kenntnisse zweier Amtssprachen
Auf den Punkt gebracht
Das bieten wir
- Arbeiten für die Schweiz Wir setzen uns für das Erfolgsmodell Schweiz ein und arbeiten zum Wohl der Bevölkerung.
- Gelebte Vielfalt Dank Chancengleichheit entfalten wir unsere Kompetenzen und bringen unterschiedliche Perspektiven ein.
- Gesund am Arbeitsplatz Wir unterstützen und beraten unsere Mitarbeitenden im Bereich der physischen und psychischen Gesundheit.
Alle Benefits
Wir gestalten die soziale Sicherheit für die Schweiz von morgen
Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) sorgt dafür, dass das Netz der sozialen Sicherheit einwandfrei funktioniert und neuen Herausforderungen gewachsen ist. Zudem ist das BSV das Kompetenzzentrum des Bundes für Familien-, Kinder und Jugendfragen, Generationenbeziehungen und für Sozialpolitik.
Die Ämter des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) engagieren sich systematisch für gute Arbeitsbedingungen und die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden und sind mit dem Label Friendly Work Space ausgezeichnet.
Zusätzliche Informationen
Die Stelle ist auf ein Jahr befristet. Der Studienabschluss darf nicht länger als 12 Monate zurückliegen.
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