Hochschulpraktikant/in

vor 3 Wochen


Basel, Schweiz Das Staatssekretariat für Migration SEM Vollzeit

**Migration bewegt**
Im Rahmen Ihres Praktikums (zu 50-70% für eine Dauer von 10 Monaten) beteiligen Sie sich an der Anwendung der Bestimmungen des Bundesgesetzes über Ausländer/-innen bezüglich der Zulassung von Drittstaatsangehörigen und an anderen Aufgaben. der Sektion Arbeitskräfte Westschweiz und Tessin des Staatsekretariats für Migration SEM.

**Ihre Aufgaben**:

- Bei der Bearbeitung von Gesuchen um Erteilung einer Arbeits
- und Aufenthaltsbewilligung, die der Sektion zur Genehmigung vorgelegt werden, mitarbeiten
- Bei der Ausarbeitung von Notizen und von Antworten auf parlamentarische Interventionen mitwirken
- Bei der Entwicklung und Umsetzung laufender Projekte zusammenarbeiten
- Fragen von Unternehmen und Bürgern betreffend Aufenthalts - und Arbeitsbewilligungen beantworten
- Bei der Erarbeitung von Stellungnahmen in Konsultationsverfahren und bei der Übersetzung von Texten mitarbeiten

**Ihr Profil**:

- Hochschulabschluss (Bachelor oder Master) vorzugsweise in Volkswirtschaft oder Rechtswissenschaft
- Interesse an der schweizerischen Migrationspolitik
- Beherrschung einer Amtssprache und gute Kenntnisse einer zweiten Amtssprache
- Flexibilität und Offenheit für neue Aufgaben
- Gute redaktionelle Fähigkeiten

**Zusätzliche Informationen**:
Der Abschluss des Studiums darf nicht länger als 12 Monate zurückliegen.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen Herr Charles Naudi, Stv. Chef Sektion Westschweiz und Tessin, Tel. +41 58 465 93 47, zur Verfügung.

Referenznummer: 420-8590

**Über uns**:
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) befasst sich mit allen Fragen des Ausländerrechts und des Asylrechts. Die Sektion Arbeitskräfte Westschweiz und Tessin ist für die Umsetzung der Rechtsvorschriften für ausländische Arbeitskräfte aus Drittstaaten in den lateinischen Kantonen und für die Umsetzung der Entwicklungen in diesem Bereich zuständig. Neben der Bearbeitung von jährlich 5'000 Gesuche aus den Kantonen erstellt die Sektion Arbeitskräfte Westschweiz und Tessin die Weisungen für die Zulassung von Drittstaatsangehörigen zum Arbeitsmarkt.

Die Bundesverwaltung achtet die unterschiedlichen Bedürfnisse und Lebenserfahrungen ihrer Mitarbeitenden und fördert deren Vielfalt. Gleichbehandlung geniesst höchste Priorität.