Jurist/in

Vor 2 Tagen


Bern, Schweiz Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) Vollzeit

Sie begleiten und beaufsichtigen in einem Team von Juristinnen und Juristen zusammen mit Informatikerinnen und Informatikern digitale Datenbearbeitungsprojekte. Sie arbeiten insbesondere im Bereich Schengen und sind sowohl national als auch international tätig.

**Ihre Aufgaben**:

- Internationale und nationale Datenschutzvorschriften prüfen sowie Stellungnahmen, Rechtsanalysen und Rechtsschriften verfassen
- Aufsichtsrechtliche Verfahren im Bereich Schengen führen
- Bundesorgane und Private beraten
- Mit nationalen und internationalen Behörden zusammenarbeiten und den EDÖB in internationalen Foren vertreten
- Bei Schengen-Evaluierungen mitwirken

**Ihr Profil**:

- Masterabschluss in Rechtswissenschaften sowie vorzugsweise Anwaltspatent oder ergänzende technische Ausbildung
- Flair für IKT und auf Erfahrung beruhendes Vorstellungsvermögen für die technischen und rechtlichen Herausforderungen der digitalen Gesellschaft
- Berufserfahrung in einem vergleichbaren Aufgabengebiet
- Sicherer Schreibstil, selbständige Arbeitsweise sowie Belastbarkeit, Teamfähigkeit und Flexibilität
- Sehr gute Kenntnisse einer zweiten Amtssprache (C1), sehr gute Englischkenntnisse (C1) und passive Kenntnisse einer dritten Amtssprache

**Zusätzliche Informationen**:
**Für ergänzende Auskünfte wenden Sie sich bitte an**:
Frau Caroline Gloor Scheidegger, Leiterin Internationales, Tel. 058 462 47 52 und

Herr Kosmas Tsiraktsopoulos, Leiter Kompetenzzentren, Tel. 058 462 41 64

Referenznummer: JRQ$540-3015

**Über uns**:
Der Eidgenössische Datenschutz
- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) setzt sich zum einen für den Schutz der Privatsphäre ein. Dabei kann der EDÖB Abklärungen vornehmen und bei Verletzung datenschutzrechtlicher Vorschriften empfehlen, Datenbearbeitungen zu ändern oder zu unterlassen. Zum anderen ist der EDÖB gemäss Öffentlichkeitsgesetz der Verwaltung das Kompetenzzentrum für alle Fragen im Zusammenhang mit dem Öffentlichkeitsprinzip und dem Zugang zu amtlichen Dokumenten in der Bundesverwaltung. Seine Hauptaufgabe ist die Leitung von Schlichtungsverfahren zwischen Bürgerinnen/Bürgern und Behörden, wenn diese den Zugang zu einem amtlichen Dokument nicht gewährt haben. Kommt dabei keine Einigung zustande, erlässt er Empfehlungen.

Die Bundesverwaltung achtet die unterschiedlichen Bedürfnisse und Lebenserfahrungen ihrer Mitarbeitenden und fördert deren Vielfalt. Gleichbehandlung geniesst höchste Priorität.